In Deutschland gilt die Prüfungsbescheinigung bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Ab dem 18. Geburtstag darf auch ohne Begleitung gefahren werden.
Achtung! Im Ausland gilt die Bescheinigung ab Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mehr. Auch nicht in Begleitung!!! Ab dann benötigst du den EU-Kartenführerschein.