Du darfst 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse mit dem Führerschein anfangen.
Also zum Beispiel für den B17 kannst du mit 16 1/2 Jahren anfangen.
Du darfst 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse mit dem Führerschein anfangen.
Also zum Beispiel für den B17 kannst du mit 16 1/2 Jahren anfangen.