Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge | ||||||||||||
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e) – bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h – Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor mit höchstens 4 kW Nenndauerleistung.b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e) – bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h – Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor mit höchstens 4 kW Nenndauerleistung. c) Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)
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